AGB's

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN «Die­Hun­de­Werk­Stadt» – Stand 08.2024

Anmel­dung / Abmel­dung Kur­se

Die Anmel­dung erfolgt per E‑Mail oder via Anmel­de­for­mu­lar. Eine Anmel­dung ist ver­bind­lich, die Teil­nah­me­zu­si­che­rung erfolgt durch die schrift­li­che Bestä­ti­gung. Mit der Anmel­dung zu einer Ein­zel­stun­de, einem Kurs, Semi­nar oder einem Work­shop aner­ken­nen die Teil­neh­men­den die vor­lie­gen­den AGB, die im Inter­net auf der Home­page jeder­zeit ein­seh­bar sind.

Mit der Anmel­dung ver­pflich­tet sich die Teil­neh­men­den zur recht­zei­ti­gen Zah­lung der jewei­li­gen kom­mu­ni­zier­ten Prei­se. Die­se sind per Rech­nung zu beglei­chen oder kön­nen bei Ein­zel­stun­den in bar vor Ort gegen Quit­tung oder via TWINT bezahlt wer­den.

Nicht­be­such­te (auch abge­mel­de­te) Stun­den wer­den nicht zurück­er­stat­tet. Bei Absa­gen, die die Ver­an­stal­te­rin zu ver­ant­wor­ten habe, wer­den die Kos­ten zurück­er­stat­tet oder in Form eines Ersatz­ter­mins ver­gü­tet. Muss eine Stun­de wegen Krank­heit aus­fal­len, lässt sich gegen Vor­la­ge eines Arzt­zeug­nis­ses für Hund oder Hal­ter eine indi­vi­du­el­le Lösung fin­den. Die­se Rege­lung gilt auch, wenn ein Kurs aus medi­zi­ni­schen Grün­den vor­zei­tig abge­bro­chen wer­den muss.

Ein­zel­stun­den-Abos wer­den in Zeh­ner-Ein­hei­ten aus­ge­stellt und spä­tes­tens bei Beginn der ers­ten Stun­de bezahlt. Die­se Abos haben eine Gül­tig­keits­dau­er von 16 Wochen. Nicht an Anspruch genom­me­ne Stun­den ver­fal­len im Anschluss. Ein­zel­trai­nings oder Ein­zel­stun­den im Rah­men der Ver­hal­tens­be­ra­tung wer­den indi­vi­du­ell ver­ein­bart und sind direkt zu bezah­len.

Zer­ti­fi­ka­te

Für Kur­se, Semi­na­re und Work­shops kön­nen ent­spre­chen­de Zer­ti­fi­ka­te ange­for­dert wer­den. Evtl. fäl­li­ge Mel­dung an Vet­Amt oder NHB wer­den von der Ver­an­stal­te­rin unauf­ge­for­dert getä­tigt.

Teil­neh­mer­zahl

Die Teil­neh­mer­zahl ist für jeden Kurs beschränkt. Dies gilt sowohl für Teil­neh­men­de mit als auch ohne Hund. Zuschauer*innen müs­sen sepa­rat ange­mel­det und kön­nen ggf. aus­ge­schlos­sen wer­den. Eltern haf­ten für ihre Kin­der.

Zah­lungs­kon­di­tio­nen

Die Bezah­lung des Kurs­gel­des erfolgt auf fol­gen­des Kon­to: Post­fi­nan­ce, IBAN CH22 0900 0000 8993 5950 0 – BIC-POFICHBEXXX. Oder der Betrag ist bei der ers­ten Stun­de bar in CHF mit­zu­brin­gen oder via TWINT zu beglei­chen. Raten­zah­lung, Kre­dit­kar­ten, Schecks und EC-Zah­lung sind nicht mög­lich.

Stor­no­re­ge­lung

Die Anmel­dun­gen sind ver­bind­lich und wer­den nach Datums­ein­gang berück­sich­tigt. Abmel­dun­gen bis 10 Tage vor Kurs­be­ginn wer­den mit 50 % des Kurs­gel­des in Rech­nung gestellt, Abmel­dun­gen bis 5 Tage vor­her mit 80 % des Kurs­gel­des. Bei Abmel­dun­gen, die weni­ger als 5 Tage vor Kurs­be­ginn erfol­gen, wird die Kurs­ge­bühr nur dann erstat­tet, wenn der Platz ander­wei­tig besetzt wer­den kann.

Teil­nah­me­be­din­gun­gen

Ein aktua­li­sier­ter und gül­ti­ger Impf­aus­weis des Hun­des ist bei der ers­ten Stun­de vor­zu­le­gen. Die Hun­de müs­sen regel­mäs­sig ent­wurmt und geimpft wer­den. Läu­fi­ge Hün­din­nen kön­nen nur in Abspra­che mit­ge­bracht wer­den. Bit­te über evtl. gesund­heit­li­che Schä­den oder Ver­hal­tens-Beson­der­hei­ten des Hun­des vor­gän­gig infor­mie­ren. Hun­de mit Maul­korb und/oder Lei­nen­pflicht sowie wei­te­ren behörd­li­chen Auf­la­gen sind vor­ab zu mel­den und wer­den wäh­rend des Trai­nings, des Kur­ses, Work­shops, Semi­nars oder der Ein­zel­stun­de kon­se­quent ein­ge­hal­ten. Ein tem­po­rä­res Abwei­chen für Trai­nings­zwe­cke hier­von bedarf der aus­drück­li­che Geneh­mi­gung der Kurs­lei­te­rin. Die­Hun­de­Werk­Stadt über­nimmt kei­ne Gewähr­leis­tung, dass die Trai­nings­zie­le nach dem Ende des Kur­ses, Semi­nars, Work­shops oder der Stun­de zu 100 %  von Hund und Hun­de­hal­ten­den umge­setzt wer­den kön­nen.

Orga­ni­sa­ti­on

Kurs­ter­mi­ne sind auf der Home­page ersicht­lich. Auch wäh­rend der Schul­fe­ri­en kön­nen Kur­se statt­fin­den. An gewis­sen Fei­er­ta­gen wer­den kei­ne Kur­se ange­bo­ten. Bei aus­ser­ge­wöhn­li­chen Gege­ben­hei­ten oder bei zu wenig Teil­neh­men­den erlaubt sich die Ver­an­stal­te­rin, den Ter­min zu ver­schie­ben oder ganz abzu­sa­gen. Evtl. Ände­run­gen wer­den in Abspra­che mit den Kurs­teil­neh­men­den auf schnellst­mög­li­chem Weg bekannt­ge­ge­ben. Kurs­teil­neh­men­de, die an ein­zel­nen Kurs­ter­mi­nen nicht anwe­send waren, sind für die Ter­min­ver­fol­gung selbst ver­ant­wort­lich.

Kurs­teil­neh­men­de mit oder ohne Hund sind ange­hal­ten, die ört­li­chen Gege­ben­hei­ten in ein­wand­frei­en Zustand wie­der zu ver­las­sen und bei evtl. Schä­den die­se umge­hend der Kurs­lei­te­rin sowie ihrer Ver­si­che­rung zu mel­den.

Der Kurs­be­ginn fin­det – ohne Hund – pünkt­lich statt. Die­ser war­tet so lan­ge in kli­ma­neu­tra­len Auto, hält sich mög­lichst im Schat­ten auf oder wird ander­wei­tig betreut.

Wäh­rend des Kur­ses ist von Rau­chen, Trin­ken und Essen abzu­se­hen – aus­ser in den dafür vor­ge­se­hen Pau­sen. Tele­fo­nie­ren sowie von Ton- und Film­auf­nah­men sind – ohne vor­he­ri­ge Abspra­che – zu jeder Zeit unter­sagt.

Lei­nen- und Kotauf­nah­me­pflicht

Teil­neh­men­de Hun­de sind recht­zei­tig vor Kurs­be­ginn zu ver­säu­bern und dabei an der Lei­ne zu füh­ren. Kon­takt­auf­nah­me zu ande­ren Hun­den ist zu Beginn des Kur­ses nicht erwünscht. Für den gesam­ten Kurs­be­reich gilt eine Kotauf­nah­me­pflicht durch die Teil­neh­men­den.

Ver­si­che­rung und Haf­tung

Unfall- und Haft­pflicht­ver­si­che­rung sind voll­um­fäng­lich Sache der Teil­neh­men­den. Für Schä­den wird kei­ne Haf­tung über­nom­men. Die Teil­nah­me erfolgt grund­sätz­lich auf eige­nes Risi­ko.

Bei Dieb­stahl, Ver­lust oder Beschä­di­gung des Eigen­tums von Kurs­teil­neh­men­den wäh­rend des Auf­ent­halts im Rah­men der Ver­an­stal­tung von Die­Hun­de­Werk­Stadt ist eine Haf­tung unse­rer­seits aus­ge­schlos­sen.

Kurs­aus­schluss

In den Kur­sen und Ein­zel­stun­den wird kein tier­schutz­re­le­van­ter Umgang mit dem Hund gedul­det. Fer­ner wird von den Kurs­teil­neh­men­den unter­ein­an­der ein respekt­vol­ler und koope­ra­ti­ver Umgang erwar­tet. Bei Nicht-Ein­hal­ten des Ver­hal­tens­ko­de­xes kön­nen Kurs­teil­neh­men­de durch die Ver­an­stal­te­rin vom lau­fen­den Kurs aus­ge­schlos­sen wer­den. Tier­schutz­re­le­van­te Auf­fäl­lig­kei­ten wer­den dem zustän­di­gen kan­to­na­len Amt gemel­det.

Im Fal­le der Unwirk­sam­keit ein­zel­ner Bestim­mun­gen die­ser AGB bleibt die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen unan­ge­tas­tet.

Gericht­stand

Der Gericht­stand ist Hir­zel-Hor­gen im Kan­ton Zürich.